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	<title>Meine Blog Gedanken &#187; Recht</title>
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	<description>Ein privater Blog über Alles und Nichts - denn die Gedanken sind frei</description>
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		<title>Bestellung im Internet ist kein Kaufvertrag</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 17:23:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gedanken Blogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Bestellung]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Online Shop]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei golem.de habe ich gerade einen Artikel gelesen, der mich zunächst doch etwas verwundert hatte. In dem Artikel wird von einem Gerichtsurteil berichtet, dass vielleicht den einen oder anderen auch interessiert, insbesondere wenn man nach Schnäppchen oder Preisfehlern im Internet sucht. Im besagten Urteil hat das Gericht klargestellt, dass eine Bestellung eines Artikels im Internet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei <a href="http://www.golem.de/1008/76916.html" target="_blank" class="liexternal">golem.de</a> habe ich gerade einen Artikel gelesen, der mich zunächst doch etwas verwundert hatte. In dem Artikel wird von einem Gerichtsurteil berichtet, dass vielleicht den einen oder anderen auch interessiert, insbesondere wenn man nach Schnäppchen oder Preisfehlern im Internet sucht.</p>
<p>Im besagten Urteil hat das Gericht klargestellt, dass eine Bestellung eines Artikels im Internet noch keinen Kaufvertrag darstellt. Vielmehr hat der Kunde erst eine Angebot gemacht, den Artikel zu kaufen. Die Rückmeldungen in Form einer Bestellbestätigung, die man in diesem Fall meist von den Online Händlern erhält, ist auch nicht die Zusage für die Auslieferung des Artikels. Nein, hierbei handelt es sich nur um die Bestätigung, dass die Bestellung &#8211; also das Angebot &#8211; vom Kunden eingegangen ist.</p>
<p>Der eigentliche Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Händler den gewünschten Artikel ausliefert. Im konkreten Fall hatte ein Kunde Verpackungsmaschinen für 129,- Euro bestellt. Eigentlich kosten diese Maschinen 1.250,-€. Für 129,-€ gibt es normalerweise die Ersatzakkus. Der Händler hatte also nicht die Verpackungsmaschinen versendet, sonder die Akkus.</p>
<div style="float:left;margin-right:5px;"><a href="http://view.picapp.com/pictures.photo/creative/gavel-table-court/image/261992?term=law" target="_blank" class="liimagelink"><img title="Gavel on table in court" onmousedown="return false;" src="http://view3.picapp.com/pictures.photo/image/261992/gavel-table-court/gavel-table-court.jpg?size=234&amp;imageId=261992" border="0" alt="Gavel on table in court" width="234" height="156" /></a></div>
<p><script src="http://view.picapp.com//JavaScripts/OTIjs.js" type="text/javascript"></script></p>
<p>Darauf hin hat der Kunde auf Herausgabe der Verpackungsmaschinen geklagt und schließlich verloren. Der Händler hatte laut Gericht das Angebot des Kunden nicht angenommen und die Verpackungsmaschinen nicht versendet. Da kein Vertrag zustande gekommen ist, muss der Händler auch nicht die gewünschte Ware ausliefern.</p>
<p>Für alle Preisjäger unter uns bedeutet dies demnach, dass man nie den Anspruch auf eine bestellte Ware hat. In einigen Schnäppchenseiten liest man schon mal von &#8220;Beschwerden&#8221;, dass man bestimmte Produkte nicht zum (fehlerhaft) angebotenem Preis bekommen. Hierbei ist der Händler also in der Regel im Recht. Wird versehentlich ein falscher Preis veröffentlicht oder werden zum Beispiel Produkte mit Gutscheincodes bestellt, die eigentlich nicht dafür vorgesehen waren, dann muss der Händler die entsprechenden Waren nicht ausliefern. Grundsätzlich gut zu wissen. Denn dann kann man sich entsprechende Beschwerden oder sogar den Klageweg sparen.</p>
<p></p>
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		<title>Hausverlosung in Baldheim &#8211; eine never ending story</title>
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		<pubDate>Sun, 31 Jan 2010 16:06:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gedanken Blogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Baldham]]></category>
		<category><![CDATA[Betrugsverdacht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnspiel]]></category>
		<category><![CDATA[Hausverlosung]]></category>
		<category><![CDATA[Quiz]]></category>
		<category><![CDATA[Stiny]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, nichts mehr über die Hausverlosung von Hr. Stiny oder anderen Hausverlosungen zu schreiben. Unter anderem, weil ich diese Art Themen nicht zur neuen Ausrichtung des Blogs passen. Andererseits, weil ich persönlich mit dem Thema abgeschlossen und meine 19,- € bereits abgeschrieben hatte. Da mein Blog in der Vergangenheit aber immer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, nichts mehr über die Hausverlosung von Hr. Stiny oder anderen Hausverlosungen zu schreiben. Unter anderem, weil ich diese Art Themen nicht zur neuen Ausrichtung des Blogs passen. Andererseits, weil ich persönlich mit dem Thema abgeschlossen und meine 19,- € bereits abgeschrieben hatte.</p>
<p>Da mein Blog in der Vergangenheit aber immer wieder Anlaufstelle für viele <span style="text-decoration: line-through;">Geschädigte</span> Spielteilnehmer war und es auch ein paar interessante Neuigkeiten gibt, kommt heute nochmal ein kleiner Update.</p>
<p>Grundsätzlich hat Herr Stiny sein Vorhaben scheinbar noch immer nicht aufgegeben. Im Dezember wurde bereits die 5. Runde seines Quizspiels gestartet. An seiner Informationspolitik hat sich leider aber nicht viel geändert. Erinnerungsmails, wie es z.B. aktuell in seinen &#8211; sich ständig ändernden &#8211; Regeln erwähnt sind, habe ich nie bekommen. Ich mache aber auch schon seit der 2. Runde nicht mehr mit und hatte bereits damals das Geld verloren gegeben. Wahrscheinlich bin ich schon vom Spiel ausgeschlossen.</p>
<p>Man erfährt immer noch nicht, wie viel Teilnehmer noch fehlen oder noch im Rennen sind. Ich habe jedenfalls auf Anhieb diese Info nicht finden können. Aber die gewünschten 48.000 Teilnehmer scheinen auch noch nicht erreicht zu sein.</p>
<p>In einem Kommentar auf meinem Blog war neulich zu lesen, dass scheinbar drei Mitspieler erfolgreich geklagt haben und ihre 19,-€ zurück erhalten haben. Eine Begründung für das Urteil war die schon erwähnte einseitige Änderungs des Vertrags. Er hatte das Spiel ja als Verlosung gestartet und weil diese gegen das Glücksspielrecht verstieß, hatte er das Spiel in ein Quizspiel umgewandelt und einfach einseitig die Regeln geändert.</p>
<p>Gestern Abend erreichte mich dann ein Kommentar mit einem <a href="https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=84bb4929a0d0b92bf4230ac928c07d97&amp;page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&amp;fts_search_list.selected=b40890f0456864b9&amp;fts_search_list.destHistoryId=2" target="_blank" class="liexternal">Link zum elektronischen Bundesanzeiger</a>. Hier ist ein Eintrag veröffentlicht worden, der auf ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hinweist. Der Eintrag ist allerdings von Juli 2009 und ich kann nicht sagen, ob das Verfahren schon beendet wurde. Jedenfalls wurde dort darauf hingewiesen, dass ein Vermögen von über 500.000,-€ bei mehreren Banken gepfändet wurde.</p>
<p>Dort ist auch zu lesen, dass dieses Rückgewinnungshilfeverfahren dazu dient, dass die Geschädigten wenigstens teilweise wieder an ihr Geld gelangen. Leider verstehe ich als Laie nicht so ganz, wie man nun wieder an das Geld gelangt und was man genau tun muss.</p>
<p>Evtl. muss man nur einen bestimmten Antrag bei Gericht stellen. Fakt ist aber wohl, dass man im Prinzip ohne Einschaltung eines Anwalt nicht viel machen kann. Vielleicht ist ja ein Jurist unter den Lesern und kann etwas laienhafter erklären, was man tun müsste und wie lange die Pfändung denn gilt.</p>
<p>Denn wenn das Geld von den Geschädigten nicht zurück gefordert wird, dann wird diese Pfändung wohl irgendwann aufgehoben &#8211; so sie noch besteht &#8211; und Hr. Stiny kann wieder über das Geld verfügen.</p>
<p>Auf Grund meiner bisherigen kurzen Kontakte mit Hr. Stiny glaube ich zwar nicht, dass er die Mitspieler in irgendeiner Form betrügen möchte. Aber meiner Meinung nach muss er doch irgendwann einmal erkennen, dass dieses Quizspiel gescheitert ist und er den Teilnehmern das Geld wieder zurück zahlen muss. Gerne auch mit einem gewissen Gebührenabzug. Denn die Rechtskosten, die er zu tragen hat, sind sicherlich auch kein Pappenstiel.</p>
<p>Gerne kann er meine 19,-€ auch direkt spenden. Ich glaube sowieso nicht mehr daran, dass ich das Geld zurück bekomme.</p>
<p>In diesem Sinne wünsche ich allen Teilnehmern viel Glück, die versuchen wieder an ihr Geld zu kommen. Und Hr. Stiny wünsche ich, dass er ein Einsehen hat und das Geld vielleicht einfach spendet damit das Theater endlich ein Ende hat.</p>
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		<title>Internetnutzung &#8211; Eltern haften auch für volljährige Kinder</title>
		<link>http://www.blog-gedanken.de/kurioses/internetnutzung-eltern-haften-auch-fuer-volljaehrige-kinder/</link>
		<comments>http://www.blog-gedanken.de/kurioses/internetnutzung-eltern-haften-auch-fuer-volljaehrige-kinder/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Dec 2009 17:13:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gedanken Blogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kurioses]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Tauschbörsen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Als ich heute bei golem.de den Artikel zum Thema &#8220;Störerhaftung bei Familiennutzung von Internetzugang&#8221; gelesen habe, war ich doch ein wenig erstaunt. Manche Gerichte treffen Entscheidungen, die ich persönlich nicht wirklich nachvollziehen kann. Auch bei der Einordnung dieses Artikels in meine Kategorien war ich mir nicht sicher, ob &#8220;Recht&#8221; oder &#8220;Kurioses&#8221; wohl die richtige Auswahl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als ich heute bei golem.de den Artikel zum Thema &#8220;<a href="http://www.golem.de/trackback/71968" target="_self" class="liexternal">Störerhaftung bei Familiennutzung von Internetzugang</a>&#8221; gelesen habe, war ich doch ein wenig erstaunt. Manche Gerichte treffen Entscheidungen, die ich persönlich nicht wirklich nachvollziehen kann. Auch bei der Einordnung dieses Artikels in meine Kategorien war ich mir nicht sicher, ob &#8220;Recht&#8221; oder &#8220;Kurioses&#8221; wohl die richtige Auswahl ist. Jetzt sind beide Kategorien zugeordnet <img src='http://www.blog-gedanken.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  .</p>
<p>Nun aber zum dem Gerichtsurteil. Da hat wohl die volljährige Tochter den Internetanschluss des Vaters dazu genutzt, in einer Tauschbörse Songs zu tauschen. Einem Rapper hat dies überhaupt nicht gefallen und der verlangte von dem Vater zunächst eine Unterlassungserklärung. Dieser sah sich nicht in der Verantwortung, da seine volljährige Tochter schließlich die Songs getauscht hat. Er war der Meinung, dass er seinen volljährigen Nachwuchs nicht ständig überwachen kann.</p>
<p>Dies sah das Gericht aber etwas anders. Nachdem der Rapper eine einstweilige Anordnung gegen den Vater erwirkt hatte und der Vater natürlich Einspruch erhoben hatte, musste nun das Gericht entscheiden. Dies war der Überzeugung, dass der Vater als &#8220;Störer&#8221; mit in die Haftung genommen werden kann.</p>
<p>Hierbei bezog sich das Gericht auf eine Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgericht. Dies hatte in der Vergangenheit in einem ähnlichen Fall eine Entscheidung getroffen, dass derjenige, der den Internetzugang bereit stellt auch zur Verantwortung gezogen werden kann. Das reichte dem Gericht aber noch nicht. Es sah bei dem Vater die Aufgabe, die Familienmitglieder aufzufordern, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Dies sollte zum Beispiel durch &#8220;<em>Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen</em>&#8221; erfolgen.</p>
<p>Ich finde schon bemerkenswert, welche Begründung dem Gericht hier eingefallen ist. Wenn es ums Internet geht, gibt es immer wieder Kuriose Fälle. Wenn die gleiche Tochter mit dem Auto des Vaters bei Rot über die Ampel gefahren und ein anderes Auto beschädigt hätte, würde der Fahrer sicherlich nicht versuchen, den Vater in Mithaftung zu nehmen. Nach dem Motto, dass er seiner Tochter nicht ausreichend verboten habe, die Verkehrsregeln zu missachten.</p>
<p>Aber trotzdem lernen wir daraus: Finger weg von den Tauschbörsen! Für unter 10,-€ gibt es Zugriff auf Musikflatrates. Das ist auf jeden Fall günstiger als sich solchen rechtlichen Gefahren auszusetzen.</p>
<p><a href='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.html' target='_blank'><img src='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.img' border='0' width='468' height='60' alt='' /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Webseitenanalyse in der Kritik von Datenschützern</title>
		<link>http://www.blog-gedanken.de/recht/webseitenanalyse-in-der-kritik-von-datenschuetzern/</link>
		<comments>http://www.blog-gedanken.de/recht/webseitenanalyse-in-der-kritik-von-datenschuetzern/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 07:36:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gedanken Blogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Analysetools]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Google Analytics]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Webseitenanalyse]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Artikel der Zeit wird wieder einmal über die möglicherweise illegale Verwendung des Analysetools Google Analytics berichtet. Dieses Analysetool, dass von vielen Webseitenbesitzern genutzt wird, ist nach Auffassung von Datenschützern nicht mit dem Datenschutz vereinbar. Kernproblem in der schon länger andauernden Diskussion ist die Nutzung der IP-Adresse eine Webseitenbesuchers. Datenschützer befürchten, dass damit Nutzerprofile [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Artikel der <a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-11/google-analytics-datenschutz" target="_blank" class="liexternal">Zeit </a>wird wieder einmal über die möglicherweise illegale Verwendung des Analysetools Google Analytics berichtet. Dieses Analysetool, dass von vielen Webseitenbesitzern genutzt wird, ist nach Auffassung von Datenschützern nicht mit dem Datenschutz vereinbar.</p>
<p>Kernproblem in der schon länger andauernden Diskussion ist die Nutzung der IP-Adresse eine Webseitenbesuchers. Datenschützer befürchten, dass damit Nutzerprofile erstellt werden können. Auch in der Rechtssprechung scheint es nicht eindeutig zu sein, ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogenen Daten handelt oder nicht.</p>
<p>Gerade personenbezogene Daten stehen aber unter besonderem Datenschutz und können nicht ohne konkrete Zustimmung verwendet werden. Eine solche Zustimmung oder Ablehnung gibt es aber in der Regel nicht, wenn man eine Webseite besucht. Der Nutzer hat lediglich die Möglichkeit, seine Cookies auszuschalten.</p>
<p>Besonders problematisch sehen die Datenschützer auch die Verarbeitung der Daten von Google in USA. Auch das ist nach deutschem Recht eigentlich nicht Ordnung. Die Gefahr ist in der Tat sehr groß, dass Google Informationen eines Nutzers sammelt und diese mit anderen Informationen wie z.B. Google Mail, Google Wave oder weiteren Google Tools verknüpft.</p>
<p>Damit ließe sich ein umfassendes Nutzerverhalten ermitteln. Da diese Daten für die Wirtschaft z.B. im Rahmen von Marketingaktivitäten sehr interessant sind, liegt die Vermutung nahe, dass solche Daten auch weiter verkauft werden könnten.</p>
<p>Google schließt das natürlich aus, obwohl die Geschäftsbedingungen diesem Ausschluss, scheinbar nicht Rechnung tragen. Nun machen sich Datenschützer auf, stärker gegen Webseitenbetreiber vorzugehen. Laut dem Bericht der Zeit, wollen sie die Betreiber von Webseiten, auch durch Sanktionen, dazu bewegen, solche Analysetools nicht zu verwenden.</p>
<p>Für Webseitenbetreiber bedeutet dies, dass sie solche Analysewerkzeuge sehr kritisch betrachten sollten. Minimum bein Einsatz solcher Werkzeuge, ist ein deutlicher Hinweis auf den Einsatz der Werkzeuge in den Datenschutzbestimmungen der Webseite.</p>
<p>Unproblematisch scheint der Einsatz zu sein, wenn keine personenbezogenen Daten, wie die IP-Adresse, gespeichert werden. Meiner persönlichen Einschätzung nach, sind Tools, die die gespeicherten Daten nicht zentral sammeln und speichern auch unkritischer. Ich setze zum Beispiel das Tool Piwik ein. Hierbei werden Statistiken nur in meiner eigenen Datenbank gespeichert. Die Daten werden also nicht zentral gesammelt und verarbeitet. Dadurch ist im Prinzip auch keine direkte Verbindung zu konkrekten Personen herstellbar.</p>
<p>Allerdings werde ich im Rahmen dieser neuerlichen Diskussion nochmals meine eigenen Datenschutzrichtlinien analysieren und ggf. anpassen. Dies sollten meiner Ansicht nach alle Webseitenbetreiber tun.</p>
<p>Weitere interessante Artikel zu dem Thema findet man auch bei den nachfolgenden Links:</p>
<p><a href="http://www.it-recht-kanzlei.de/hinweis-verwendung-google-analytics.html" target="_blank" class="liexternal">Hinweis bei Verwendung von Google Analytics erforderlich?</a></p>
<p><a href="http://www.akademie.de/programmierung-administration/website-administration/tipps/webmaster-tricks/google-analytics-datenschutz-abmahnung.html" target="_blank" class="liexternal">Rechtsrisiken beim Einsatz von Google Analytics &amp; Co. &#8211; Achtung, Datenschutz</a></p>
<p><a href="https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/20090123_GA_stellungnahme.pdf" target="_blank" class="lipdf">Datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes von Google Analytics!</a></p>
<p><a href='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.html' target='_blank'><img src='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.img' border='0' width='468' height='60' alt='' /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fremde Inhalte auf der eigenen Webseite prüfen</title>
		<link>http://www.blog-gedanken.de/recht/fremde-inhalte-auf-der-eigenen-webseite-pruefen/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Nov 2009 18:02:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gedanken Blogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Fotos]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern hatte ich bei golem.de über das Urteil des BGH gegen den Seitenbetreiber von chefkoch.de gelesen. Der Betreiber der Seite &#8220;Marions Kochbuch&#8221; hatte den Betreiber der Seite &#8220;chefkoch.de&#8221; wegen widerrechtlicher Nutzung von Fotos verklagt. Abmahnung dieser Form werden wohl gerne von Folkert Knieper, dem Betreiber von &#8220;Marions Kochbuch&#8221; getätigt. In diesem Fall hat er das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hatte ich bei <a href="http://www.golem.de/trackback/71214" target="_blank" class="liexternal">golem.de</a> über das Urteil des BGH gegen den Seitenbetreiber von <a href="http://chefkoch.de" target="_blank" class="liexternal">chefkoch.de</a> gelesen. Der Betreiber der Seite &#8220;<a href="http://www.marions-kochbuch.de/" target="_blank" class="liexternal">Marions Kochbuch</a>&#8221; hatte den Betreiber der Seite &#8220;chefkoch.de&#8221; wegen widerrechtlicher Nutzung von Fotos verklagt.</p>
<p>Abmahnung dieser Form werden wohl gerne von Folkert Knieper, dem Betreiber von &#8220;Marions Kochbuch&#8221; getätigt. In diesem Fall hat er das entsprechende Verfahren auch gewonnen.</p>
<p>Bei chefkoch.de kann man wohl Rezepte einstellen und auch Fotos hoch laden. Hierbei sind scheinbar Fotos von &#8220;Marions Kochbuch&#8221; verwendet worden. Das Gericht hat nun klar gestellt, dass es nicht ausreicht, in seinen Seitenbedingungen darauf hinzuweisen, dass nur Texte und Fotos hoch geladen werden dürfen, an denen man das Recht besitzt.</p>
<p>Die Erklärung des Gerichts beruht unter anderem darauf, dass von Benutzern bereitgestellte Texte und Bilder so behandelt werden, als wenn der Betreiber sie selbst eingestellt hätte.</p>
<p>Die Aufgabe eines Seitenbetreibers ist es also, immer zu prüfen, ob z.B. die Rechte von Bildern bei demjenigen liegen, der sie hoch lädt. Der spezielle Fall ist zwar noch etwas besonders gelagert, da chefkoch.de die Rezepte überarbeiten darf und sich u.a. das Recht nimmt, die hoch geladenen Infos weiter verbreiten zu können. Er macht sich also die Informationen zu Eigen und muss sie entsprechend verantworten.</p>
<p>Der Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, die Inhalte der eigenen Webseiten genauestens zu prüfen. Insbesondere, wenn Benutzer diese Seiten mit eigenen Infos &#8220;verändern&#8221; können. Ein Grund, warum ich möglichst alle Kommentare zeitnah lese und ggf. eingetragene Links entferne oder auch Textpassagen streiche.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Microsoft darf in USA kein Word verkaufen</title>
		<link>http://www.blog-gedanken.de/recht/microsoft-darf-in-usa-kein-word-verkaufen/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Aug 2009 16:16:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gedanken Blogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Microsoft]]></category>
		<category><![CDATA[Patentrechtsstreit]]></category>
		<category><![CDATA[Verkaufsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Word]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Patentrechtsstreit gegen die Firma i4i ist Microsoft verurteilt worden, kein Word mehr in USA verkaufen zu dürfen. Betroffen sind alle Versionen, die es erlauben .docx, .xml oder DOCM-Dateien öffnen zu können. Dem Hersteller von xml-basierten Conten Management Systemen war bereits in der Vergangenheit ein Schadensersatz für die Verletzung von Patenten durch Microsoft zugesprochen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Patentrechtsstreit gegen die Firma i4i ist Microsoft verurteilt worden, kein Word mehr in USA verkaufen zu dürfen.</p>
<p>Betroffen sind alle Versionen, die es erlauben .docx, .xml oder DOCM-Dateien öffnen zu können. Dem Hersteller von xml-basierten Conten Management Systemen war bereits in der Vergangenheit ein Schadensersatz für die Verletzung von Patenten durch Microsoft zugesprochen worden.</p>
<p>Gegen die 200 Millionen Dollar Schadenersatz wollte sich Microsoft jedoch zu Wehr setzen und ist der Meinung, keine Patente verletzt zu haben bzw. das die Patente ungültig sind.</p>
<p>Nun hat Microsoft 60 Tage Zeit, den Verkaufsstop umzusetzen. Das dürfte Microsoft sicherlich nicht gefallen. Wie sich Microsoft hierbei aus der Affäre ziehen will, bleibt abzuwarten. Eventuell wird dies sehr teuer für Microsoft.</p>
<p>In letzter Zeit hat Microsoft immer wieder Probleme mit Patent- oder Wettbewerbsrechten. So muss nun zum Beispiel Windows 7 so angeboten werden, dass der Benutzer bei der Installation entscheiden kann, welchen Browser er verwenden will. Wieviel besser könnte die Software wohl sein, wenn man das Geld für Schadensersatzklagen und Strafzahlungen in die Entwicklung stecken könnte? <img src='http://www.blog-gedanken.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>[via <a href="http://www.golem.de/0908/68995.html" target="_blank" class="liexternal">golem.de</a>]</p>
<p><a href='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.html' target='_blank'><img src='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.img' border='0' width='468' height='60' alt='' /></a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Spam Anrufe auf dem Handy</title>
		<link>http://www.blog-gedanken.de/recht/spam-anrufe-auf-dem-handy/</link>
		<comments>http://www.blog-gedanken.de/recht/spam-anrufe-auf-dem-handy/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 06:33:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gedanken Blogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesnetzagentur]]></category>
		<category><![CDATA[Rufnummernmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonwerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbespammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Letzte Woche hatte ich auch so einen komischen Anruf auf meinem Handy. Ich hatte gar nicht mitbekommen, dass jemand angerufen hatte und habe nur die Nummer gesehen. Irgendeine 0137-Nummer. Glücklicherweise habe ich mir angewöhnt, nie irgendwo zurück zu rufen. Wenn jemand etwas von mir möchte, hat er grundsätzlich die Gelegenheit auf den AB zu sprechen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Letzte Woche hatte ich auch so einen komischen Anruf auf meinem Handy. Ich hatte gar nicht mitbekommen, dass jemand angerufen hatte und habe nur die Nummer gesehen. Irgendeine 0137-Nummer. Glücklicherweise habe ich mir angewöhnt, nie irgendwo zurück zu rufen.</p>
<p>Wenn jemand etwas von mir möchte, hat er grundsätzlich die Gelegenheit auf den AB zu sprechen. Dann rufe ich auch gerne zurück. Trotzdem interessiert mich bei solchen Telefonnummern, wer mich anrufen wollte. In diesen Fällen versuche ich die Nummer über das Internet zu verifizieren.</p>
<p>Also mal eben nach der Nummer gesucht. Hierbei bin ich auf die Seite <a href="http://whocallsme.com" target="_blank" class="liexternal">whocallsme</a> gestoßen. Tatsächlich gab es hier schon Einträge zu dieser Nummer, bei der vor einer möglichen Abzocke gewarnt wurde. Wahrscheinlich kostet der Anruf gleich ein paar Euro. Für jeden Einzelnen ist der Schaden hierbei vielleicht nicht so groß. Bedenkt man aber, dass nur einige 10.000 Teilnehmer so eine Nummer zurück rufen, kann man sich leicht ausrechnen, was diese Betrüger verdienen können.</p>
<p>Da ich es nun langsam Leid bin, immer wieder von solchen oder ähnlichen Nummern angerufen zu werden, bin ich diesmal tätig geworden. Ich habe mich auf der Seite der Bundesnetzagentur das <a href="http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/16441.pdf" target="_blank" class="lipdf">Formular zur Meldung</a> solcher Fälle herunter geladen und den Spammer dort gemeldet.</p>
<p>Vielleicht hilft es ja. Streng genommen müsste man noch eine Strafanzeige stellen. Das ist mir dann jetzt aber doch zu lästig. Je mehr Leute den Service der Bundesnetzagentur nutzen und solche Nummern melden, desto eher werden die  Betreiber vielleicht von ihren Machenschaften ablassen.</p>
<p>Ich bin mal gespannt, ob ich von der Aktion nochmal etwas höre. Ich kann jedem nur raten, Telefonnummern, die man nicht kennt, auf keinen Fall anzurufen. Seit heute, dürfen auch keine Werbeanrufe mehr ohne vorherige Zustimmung erfolgen. Auch das Verstecken der Telefonnummer ist nun verboten. Man sollte in jedem Fall fragen, wer einen anruft und um Löschung seiner Daten bitten.</p>
<p>Wir haben jetzt beschlossen, jeden Anrufer zur Rede zu stellen und ggf. den verantwortlichen zu melden. Mal sehen, ob diese lästigen Anrufe dann in Zukunft wirklich nachlassen.</p>
<p>Bei <a href="http://www.heise.de/newsticker/Bundesnetzagentur-will-mithilfe-der-Verbraucher-gegen-Telefonspam-vorgehen--/meldung/142966" target="_blank" class="liexternal">Heise Online</a> war übrigens auch ein interessanter Beitrag dazu zu lesen.</p>
<p><a href='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.html' target='_blank'><img src='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.img' border='0' width='468' height='60' alt='' /></a></p>
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		<title>GEMA erringt Sieg gegen Musik Piraterie</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Jun 2009 18:22:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gedanken Blogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Online Piraterie]]></category>
		<category><![CDATA[Tauschbörsen]]></category>

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		<description><![CDATA[[München, ots] Die GEMA hat seit einiger Zeit schon den Kampf gegen die Online Piraterie aufgenommen. Allerdings verfolgt sie einen anderen Weg als viele Musikverlage. So versucht sie nicht gegen die &#8220;Endverbraucher&#8221; vorzugehen, sondern gegen die Plattformen im Internet, über die man illegal geschützte Musiktitel downloaden kann. Nun hat die GEMA einen Rechtsstreit gegen den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[München, ots] Die GEMA hat seit einiger Zeit schon den Kampf gegen die Online Piraterie aufgenommen. Allerdings verfolgt sie einen anderen Weg als viele Musikverlage. So versucht sie nicht gegen die &#8220;Endverbraucher&#8221; vorzugehen, sondern gegen die Plattformen im Internet, über die man illegal geschützte Musiktitel downloaden kann.</p>
<p>Nun hat die GEMA einen Rechtsstreit gegen den Sharehoster &#8220;rapidshare.com&#8221; vor dem Landgericht Hamburg gewonnen. Der Streitwert beträgt 24 Millionen Euro. Der Dienstanbieter &#8220;rapidshare.com&#8221;, der im Prinzip nur eine Plattform zu Verfügung stellt bei der man Dateien hochladen und diese anderen Nutzern zu Verfügung stellen kann, sieht das Urteil scheinbar noch relativ gelassen.</p>
<p>Die Betreiber von rapidshare.com hoffen wohl darauf, dass die nächst höhere Gerichtsinstanz das Urteil des Landgericht wieder umstößt. Ihrer Meinung nach hätten sie genug Sicherheitsmechanismen eingebaut, dass ein Download von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln ausreichend verhindert werden kann.</p>
<p>Das Gericht ist aber wohl anderer Meinung gewesen. So hat es u.a. geurteilt, dass auch rapidshare noch umfangreicher verhindern muss, dass illegale Dateien auf ihrer Platform getauscht werden. Das Gericht ist der Meinung, wenn die GEMA als &#8220;Externer&#8221; entsprechende Titel bei rapidshare finden kann, dann sollte rapdshare selbst doch auch in der Lage sein, enstprechende Dateien zu identifizieren.</p>
<p>Man darf gespannt sein, wie dieser Streit weiter geht. Ich denke, dass sich rapidshare die Sache ein wenig zu einfach macht und die GEMA aus meiner Sicht den richtigen Weg eingeschlagen hat. Auch wenn sie wahrscheinlich gegen Windmühlen kämpft, wird sich das Thema Online Piraterie nur so bekämpfen lassen. Meiner Meinung nach leben die Filesharing Angebote eigentlich vom Tausch illegaler Dateien und haben kein großes Interesse dies wirklich zu unterdrücken.</p>
<p>Wer sollte denn sonst diese Tauschbörsen und Sharedhoster nutzen. Die Anzahl der User, die das bereitstellen von &#8220;normalen&#8221; Dateien interessiert, dürfte meiner Meinung nach sehr gering sein. Andererseits verstehe ich diejenigen nicht, die immer noch illegal Musik aus dem Netz laden. Mittlerweile gibt es durchaus auch kostengünstige Alternativen, die ganz gut funktionieren.</p>
<p><a href='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.html' target='_blank'><img src='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.img' border='0' width='468' height='60' alt='' /></a></p>
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		<title>RTL verliert erste Klage gegen DSDS-News</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Jun 2009 16:59:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gedanken Blogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
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		<category><![CDATA[RTL]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor einiger Zeit hatte ich bereits mehrmals über die Klage von RTL gegen den Blog DSDS-News berichtet. Wie nun auf dem Blog zu lesen ist, hat RTL das erste Verfahren gegen den Betreiber von DSDS-News verloren. Einer der Klagepunkte war die Übertragung sämtlicher Domains, die das Wort DSDS enthalten. Hier konnte sich Philipp Klöckner, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor einiger Zeit hatte ich bereits mehrmals über die Klage von RTL gegen den Blog DSDS-News berichtet. Wie nun auf dem Blog zu lesen ist, hat RTL das erste Verfahren gegen den Betreiber von DSDS-News verloren.</p>
<p>Einer der Klagepunkte war die Übertragung sämtlicher Domains, die das Wort DSDS enthalten. Hier konnte sich Philipp Klöckner, der Betreiber von DSDS-News mit Hilfe seines Anwalts erfolgreich zur Wehr setzen.</p>
<p>Ganz ausgestanden ist die Klage von RTL gegen Philipp Klöckner aber noch nicht. Es folgt ein weiterer Gerichtstermin, der die übrigen Klagepunkte behandelt. RTL hatte sich in erster Linie daran gestört, dass zu viel Werbung auf dem Blog DSDS-news geschaltet ist.</p>
<p>Trotz einer längeren Duldung des Blogs wollte RTL nun aus unerfindlichen Gründen den Blog schliessen lassen bzw. einen Weiterbetrieb nur ohne Werbung zustimmen. Mal sehen, was da noch herauskommt und ob die Bloggergemeinde wieder einen &#8220;Sieg&#8221; gegen einen großen Ankläger feiern kann.</p>
<p>Weitere Infos, auch zu Historie, sind bei <a href="http://www.dsds-news.de/598-rtl-will-sich-dsds-newsde-einklagen-schliessung-droht" target="_blank" class="liexternal">DSDS-News</a> zu finden.</p>
<p><a href='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.html' target='_blank'><img src='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.img' border='0' width='468' height='60' alt='' /></a></p>
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		<title>RTL Abmahnung von DSDS-News immer noch nicht erledigt</title>
		<link>http://www.blog-gedanken.de/recht/rtl-abmahnung-von-dsds-news-immer-noch-nicht-erledigt/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Apr 2009 15:07:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gedanken Blogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[DSDS]]></category>
		<category><![CDATA[DSDS-News]]></category>
		<category><![CDATA[RTL]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Streit zwischen RTL und dem Betreiber der Fan-Seite dsds-news.de ist immer noch nicht beigelegt. RTL wollte die Internetseite grundsätzlich dulden, wenn der Betreiber die Seite nicht  mehr zu Werbezwecken genutzt hätte. Wie bereits im letzten Artikel erwähnt, wollte der Betreiber der dsds-news.de hierauf nicht eingehen. Sein Anwalt hat dies RTL auch mit einem Schreiben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Streit zwischen <strong>RTL </strong>und dem Betreiber der Fan-Seite <a href="http://www.dsds-news.de" target="_self" class="liexternal">dsds-news.de</a> ist immer noch nicht beigelegt. RTL wollte die Internetseite grundsätzlich dulden, wenn der Betreiber die Seite nicht  mehr zu Werbezwecken genutzt hätte.</p>
<p>Wie bereits im letzten Artikel erwähnt, wollte der Betreiber der <strong>dsds-news.de</strong> hierauf nicht eingehen. Sein Anwalt hat dies RTL auch mit einem Schreiben mitgeteilt. Auch ist der Anwalt weiterhin der Meinung, dass für die von <strong>RTL</strong> geforderte Übergabe der Domains kein Rechtsgrund vorliegt.</p>
<p>RTL hat sich scheinbar zu diesem Schreiben nicht mehr gemeldet hat. Damit endlich Klarheit in der Angelegenheit geschaffen wird, hat der Anwalt nun eine negative Feststellungsklage eingereicht.</p>
<p>Mit dieser Klage soll gerichtlich geklärt werden, dass RTL keinerlei Ansprüche gegen <strong>dsds-news.de</strong> bzw. seinen Betreiber hat.</p>
<p>Irgendwie habe ich den Eindruck, dass RTL nicht mehr wirklich die Abmahnung weiter verfolgt. Wahrscheinlich hat es nicht soviel Wellen geschlagen, wie geplant. Das Thema dürfte wahrscheinlich nur in Insiderkreisen bzw. bei den Lesern von dsds-news.de bekannt sein.</p>
<p>Außerdem ist die Sendung nun ja auch bald beendet.</p>
<p><a href='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.html' target='_blank'><img src='http://www1.belboon.de/adtracking/02bd4208087601db950004da.img' border='0' width='468' height='60' alt='' /></a></p>
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